top of page
  • Instagram
  • LinkedIn

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BRAND AGENTS Werbeartikel Schmidt & Schönepauck GbR

 

1. Geltungsbereich, Form

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BRAND AGENTS Werbeartikel Schmidt & Schönepauck GbR (nachfolgend „BRAND AGENTS“ genannt) und ihren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher. Auch Bestellungen über den Online-Shop von BRAND AGENTS können ausschließlich von Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen vorgenommen werden.

1.2 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass BRAND AGENTS in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.3 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BRAND AGENTS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn BRAND AGENTS in Kenntnis der AGB des Kunden die vertraglich geschuldete Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von BRAND AGENTS maßgebend.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

2.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2.3 Kaufmann im Sinne dieser AGB ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB) oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt (§ 2 HGB).

 

3. Vertragsabschluss außerhalb des Online-Shops

3.1 Bei Bestellungen/Beauftragungen außerhalb des Online-Shops von BRAND AGENTS sind die Angebote von BRAND AGENTS freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn BRAND AGENTS dem Kunden Kataloge, sonstige Produkt- oder Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sie sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

3.2 Die Bestellung der jeweiligen Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist BRAND AGENTS berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei BRAND AGENTS anzunehmen. 3.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Zusendung einer Bestellbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung gegenüber dem Kunden erklärt werden.

 

4. Vertragsabschluss bei Bestellungen über den Online-Shop

4.1 Bei Bestellungen über den Online-Shop von BRAND AGENTS stellt die Darstellung der Waren im Online-Shop kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

4.2 Der Kunde kann aus dem Sortiment des Online-Shops Produkte auswählen und diese im digitalen Warenkorb sammeln. Auf der Bestellabschlussseite „Prüfen und Bestellen“ erhält der Kunde eine Übersicht über die ausgewählten Produkte, die Kosten sowie von ihm angegebenen Adressdaten und die Zahlungsweise. Dort hat der Kunde die Möglichkeit, Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung zu erkennen und zu berichtigen, indem er die entsprechend bezifferten Buttons betätigt. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Daraufhin sendet BRAND AGENTS dem Kunden unverzüglich eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei BRAND AGENTS eingegangen ist. Sie stellt keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn BRAND AGENTS das Kaufangebot durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch den Versand der Ware annimmt.

 

5. Speicherung des Vertragstextes und Vertragssprache

5.1 Bei Bestellungen über den Online-Shop wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von BRAND AGENTS gespeichert. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt. Zusätzlich kann der Kunden den Vertragstext jederzeit online über sein Kundenkonto über den Menüpunkt „Mein Konto“ einsehen.

5.2 Vertragssprache ist deutsch.

 

6. Vertragsgegenstand und Leistungszeit

6.1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw. Leistungsbeschreibung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, der Produktbeschreibung im Online-Shop oder geschlossenen Sondervereinbarungen. BRAND AGENTS ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte zu erbringen.

6.2 Angaben zum Leistungszeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, BRAND AGENTS hat einen Termin bzw. eine Frist schriftlich als verbindlich zugesagt.

6.3 Sofern BRAND AGENTS verbindliche Leistungszeiten aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungszeit mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, ist BRAND AGENTS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird BRAND AGENTS unverzüglich erstatten.

6.4 Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

 

7. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

7.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist BRAND AGENTS berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Sofern Gegenstand des Vertrages die Lieferung von Ware ist, behält BRAND AGENTS sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von BRAND AGENTS aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.

8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat BRAND AGENTS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die BRAND AGENTS gehörenden Waren erfolgen. 8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist BRAND AGENTS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; BRAND AGENTS ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf BRAND AGENTS diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4 Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei BRAND AGENTS als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt BRAND AGENTS Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an BRAND AGENTS ab. BRAND AGENTS nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben BRAND AGENTS ermächtigt. BRAND AGENTS verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber BRAND AGENTS nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und BRAND AGENTS den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann BRAND AGENTS verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist BRAND AGENTS in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. (d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von BRAND AGENTS um mehr als 10%, wird sie auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

 

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Kunde wird BRAND AGENTS bei der Erbringung der Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern.

9.2 Bei der Bestellung von Produkten, die mit individuellen Logos oder sonstigen Motiven des Kunden bedruckt werden, obliegt dem Kunden insbesondere die rechtezeitige Bereitstellung der entsprechenden (fehlerfreien) Druckdateien im AI-, EPS- oder PDF-Format. Bei Bestellungen über den Online-Shop von BRAND AGENTS hat der Kunden die Möglichkeit, die entsprechenden Druckdateien hochzuladen und so direkt an BRAND AGENTS zu übermitteln. Dabei beträgt die maximale UploadGröße 10 MB. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, den Korrekturabzug vor Freigabe der Produktion sorgfältig zu prüfen. Dies umfasst den Inhalt (Schreib-/Satzfehler), Druckfarben, die Druckposition(en) und die Druckgrößen. Die Gewährleistung von BRAND AGENTS für Druckfehler nach Freigabe des Korrekturabzuges ist ausgeschlossen.

9.3 Wenn der Kunde seinen vorstehenden Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nachkommt und dies dazu führt, dass ggf. vereinbarte Termine der Leistungserbringung seitens BRAND AGENTS nicht mehr eingehalten werden können, verlieren entsprechende Terminvereinbarungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall sind, unter Berücksichtigung der Ressourcenplanung von BRAND AGENTS, neue Leistungstermine zu vereinbaren. Der Kunde ist darüber hinaus zum Ersatz von Mehraufwendungen verpflichtet, die BRAND AGENTS durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen. BRAND AGENTS wird den Kunden schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung oder Nachbesserung der jeweiligen Mitwirkungspflichten auffordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist BRAND AGENTS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

 

10. Bereitstellung von Inhalten

10. 1 Soweit der Kunde BRAND AGENTS im Rahmen der der Bestellung von Produkten, die mit individuellen Logos oder sonstigen Motiven des Kunden bedruckt werden, eigene Inhalte (z.B. Logos, sonstige Grafiken oder Texte) zur Verfügung stellt, räumt er BRAND AGENTS die für die Produktanfertigung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und zur Bearbeitung der Inhalte. 10.2 Der Kunde versichert mit der Bereitstellung der Inhalte, dass er über die Rechte an den Inhalten frei von Rechten Dritter zu verfügen befugt ist. Der Kunde versichert ferner, dass die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte weder Rechte und Ansprüche Dritter noch das Gesetz verletzt. 10.3 Der Kunde stellt BRAND AGENTS von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, die von Dritten wegen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Inhalte gegenüber BRAND AGENTS erhoben werden sollten.

 

11. Vergütung und Zahlungsbedingungen

11.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise von BRAND AGENTS ab Werk einschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

11.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das folgende Konto von BRAND AGENTS zu erfolgen: Deutsche Bank IBAN: DE90 3207 0024 0198 7775 00 BIC: DEUTDEDB320

11.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. BRAND AGENTS behält sich das Recht vor, in bestimmten Einzelfällen eine Bezahlung per Vorkasse zu verlangen. Dies hängt unteranderem vom Auftragsvolumen und/oder von der Bonität des Kunden ab.

11.4 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von BRAND AGENTS nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung von BRAND AGENTS steht.

 

12. Haftung von BRAND AGENTS

12.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet BRAND AGENTS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Auf Schadensersatz haftet BRAND AGENTS – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BRAND AGENTS, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von BRAND AGENTS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

12.3 Die sich aus 18.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden BRAND AGENTS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habt. Sie gelten nicht, soweit BRAND AGENTS einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen BRAND AGENTS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

13.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von BRAND AGENTS. BRAND AGENTS ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.

bottom of page